Im Unterschied zu Österreich macht in Deutschland die Tatsache, dass man verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, bei der Besteuerung des Gehalts einen Unterschied. Wie groß ist dieser Unterschied eigentlich? Und wo bleibt vom Brutto wirklich mehr Netto übrig?
Unsere Annahmen
Eine Geschichte der Liebe. Boy meets Girl – sie heiraten und bekommen 2 Kinder. Für unsere Berechnung kommen noch folgende Faktoren dazu: - Boy (28) kommt aus Salzburg (Einkommen 2.500,- € brutto) - Girl (28) kommt aus Traunreut (Jahreseinkommen 35.000,- € brutto) - d.h.: Einkommensgleichheit - er zieht zu ihr und findet dort einen neuen Job mit dem gleichen Jahresbruttogehalt wie zuvor in Salzburg - Dann wird geheiratet - Ein Sohn und eine Tochter kommen auf die Welt, 5 Jahre bleibt die Mutter daheim und hat kein Arbeitseinkommen - Danach arbeitet die Mutter in Teilzeit und verdient dafür 21.000,-€ brutto / Jahr, der Vater verdient inzwischen 38.000,- € brutto / Jahr
Was wir uns anschauen
- Wie sind Beträge aus dem Arbeits-Einkommen der beiden (einzeln und gemeinsam) in den unterschiedlichen Phasen?
- Wie würden diese Beträge ausfallen, wenn nicht er zu ihr – sondern sie zu ihm nach Salzburg gezogen wäre? (bei ansonsten gleichen Annahmen bezüglich Gehalt, Familiengründung, Karenzzeiten)
- Verglichen werden die jeweiligen Jahres-Nettoeinkommen
Unsere Methode
- Wir geben die Werte in Online Brutto-Netto-Rechner ein
- Dazu verwenden wir den Rechner des österreichischen Finanzamtes sowie für Deutschland den Brutto-Netto-Rechner auf der Website der renommierten Wirtschaftszeitung “Handelsblatt”
- Der österreichische Familien-Bonus, der österreichische Alleinverdienerabsetzbetrag und der deutsche Kinderfreibetrag werden berücksichtigt
- Beim deutschen Steuerfreibetrag werden die Mindestbeträge angenommen (9.408,- € für Alleinstehende und 18.816,- € zur zusammen veranlagte Ehepaare)
- Bei den deutschen Steuerklassen werden die für die jeweilige Lebenssituation günstigsten Klassen angenommen (Klasse I für Ledige, beide in Klasse IV für Verheiratete, Klassen III und V für Familie mit 2 Kindern – sowohl mit nur 1 Einkommen als auch mit 2 Einkommen, wenn diese sehr unterschiedlich hoch sind)
- Bei den deutschen Sozialversicherungsabgaben gibt es mehrere unterschiedliche Anbieter. Es wurde die günstigste Variante gewählt. Pflichtversicherung.
- !!!Wichtig: Mutterschutzgeld, Karenzgeld, Familienbeihilfe – kurzum: Alles, was aus den Sozial- und Steuertöpfen für Unterstützung von Eltern und Familien vorgesehen ist, unterscheidet sich in Österreich und Deutschland. So sehr – dass nächste Woche ein eigener Artikel dazu erscheinen wird. **Im Sinne des Vergleichs der „Gesamtsituation Arbeitseinkommen + soziale Unterstützungen für Eltern & Familien“ ist dieser Punkt sehr wichtig.
- !!!Wichtig: Bei Grenzgänger/innen muss im Vorfeld abgeklärt werden, ob überhaupt ein Wechsel in das Steuersystem (und/oder das Sozialversicherungssystem) des „neuen Landes“ möglich bzw. Pflicht ist. Auch dieser Punkt wird in einem eigenen Artikel demnächst näher beleuchtet werden.
Die Werte für Deutschland
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Phase „Boy meets Girl“. Die jeweiligen Jahresnettoeinkommen der beiden – steuerlich noch Singles (Steuerklasse I): Salzburg……….24.916 € Traunreuth…………23.112 €
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Phase „gemeinsam in Deutschland – verheiratet“. Beide Steuerklasse IV: pro Person……….23.112 €………Familieneinkommen……….46.225 €
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Phase „Familie, 2 Kinder, 1 Einkommen“. Steuerklassen III und V (zur Berechnung wird nur III herangezogen):……..Familieneinkommen………….26.267 €
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Phase „Familie, 2 Kinder, 2 Einkommen Vollzeit und Teilzeit. Steuerklassen III und V (Klasse III für das höhere Einkommen)…………..Einkommen Vollzeit……….27.992 €……..Einkommen Teilzeit……12.720 €…….Familieneinkommen…..39.713 €
Die Werte für Österreich
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Phase „Boy meets Girl“. Die jeweiligen Jahresnettoeinkommen der beiden – steuerlich noch Singles (Steuerklasse I): Salzburg……….24.916 € Traunreuth…………23.112 € (gleich wie oben)
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Phase „gemeinsam in Österreich – verheiratet“: pro Perso…….24.916 €…………Familieneinkommen…….49.832 €
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Phase „Familie, 2 Kinder, 1 Einkommen“. Steuerklassen III und V (zur Berechnung wird nur III herangezogen):……..Familieneinkommen……….28.496 €
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Phase „Familie, 2 Kinder, 2 Einkommen Vollzeit und Teilzeit.……..Einkommen Vollzeit……….26.618 €……..Einkommen Teilzeit………17.737 €……….Familieneinkommen……..44.356 €
Fazit
Wenn man rein die steuerliche Seite betrachtet, ist klar wo vom Brutto mehr Netto übrigbleibt. Das gilt klar für ledige Personen ohne Kinder. Österreichischen Arbeitnehmer/innen bleibt bei einem Einkommen von 35.000 € brutto insgesamt 7,8 % mehr beim Netto übrig. Bei Familien und mit Kindern wird der Vergleich etwas komplizierter. Da hat – zumindest in der rein steuerlichen Betrachtung - der seit 1.1.2019 geltende Familien-Bonus die Waage nach Österreich schlagen lassen. Aber es gibt noch eine weitere wichtige Größe neben dem Arbeitseinkommen: Die soziale Unterstützung des jeweiligen Landes für Eltern. Schauen wir uns im folgenden Artikel die Situation mit Kindergeld, Karenzgeld,… genauer an. Für einen möglichst seriösen Vergleich ist dies äußerst wichtig, um nicht Birnen mit Äpfeln zu mischen.