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Veröffentlicht am 14. Januar 2019

Minimal Dienstzeugnis - was auf jeden Fall drinstehen muss

Da in Dienstzeugnissen ohnehin nichts Negatives stehen darf, ist ein schlechtes Dienstzeugnis ein Schreiben, in dem sehr wenig gesagt wird. Wie viel ist nun vorgeschrieben und wie wenig ist erlaubt…?

Wer als Arbeitgeber unzufrieden war, kann sich kurz fassen

Dem steht aus arbeitsrechtlicher Sicht nichts entgegen. Es gibt keinen Grund, ein Dienstzeugnis ausführlich zu gestalten bzw. über die Mindestangaben hinaus Informationen hineinzugeben. Was ja letztlich auch eine Form von Information ist…

Was sind nun die Mindestangaben?

  • Name, Vorname
  • Eingesetzte Qualifikation
  • Eintritt, Austritt
  • Firmenmäßige Unterfertigung

Adresse, Geburtsdatum nicht?

Findet sich zwar in sehr vielen Dienstzeugnissen, hat geradezu eine Standardverbreitung erreicht - ist aber letztlich nicht vorgeschrieben. Auch dass viele Dienstzeugnisse mit Anschrift wie ein Geschäftsbrief beginnen und mit einer Grußformel enden, ist sehr üblich, jedoch kein Mindeststandard (wer unzufrieden ist, sollte nicht “mit freundlichen Grüßen” abschließen)

Keine Tätigkeitsbeschreibung?

Auch diese ist nicht zwingend anzuführen. Jedoch muss aus der Bezeichnung der Tätigkeit hervorgehen, WAS jemand gemacht hat. Insofern ist z.B. “Ausfahrer für Brot und Gebäck” bereits ausreichend über die Tätigkeit beschrieben, andererseits muss z.B. “Abteilungsleiter” schon kurz etwas näher erläutert werden.

Einvernehmlich, Dienstgeberkündigung…muss das WIE der Beendigung nachlesbar sein?

Es wäre bereits ein negatives Zeugnis, wenn erwähnt wird, dass jemand gekündigt oder entlassen wurde. Oder unbegründet vorzeitig ausgetreten ist. Vor allem, wenn die näheren Umstände des Austritts nicht erläutert werden.

Allerdings wird kaum jemand etwas gegen eine Formulierung wie folgt haben: “Wir mussten das Dienstverhältnis mit xy aus wirtschaftlichen Gründen kündigen, was wir sehr bedauern. “

Ein Beispiel für die kürzest mögliche Version eines Dienstzeugnisses

Dienstzeugnis

Wir bestätigen, dass Herr Max Mustermann von 1.10.2017 bis 31.8.2018 in unserem Unternehmen als Ausfahrer für Brot und Gebäck tätig war.

Firmenstempel, Unterschrift

Fazit

In vielen anderen Ländern ist eine teilweise schon ins Romanhafte gehende Formulierungskultur bei Dienstzeugnissen völlig unbekannt. Z.b. in Polen ist ein Dienstzeugnis, das letztlich nur eine Arbeitsbestätigung ist, geradezu die Norm.

Wer aber in Österreich Karriere machen will, sollte bereits während des Arbeitsalltages darauf achten, dass er/er Sie am Ende mehr bzw. andere Spuren hinterlässt als beim Beispiel oben. Weil: wenn ein solches Dienstzeugnis ausgestellt wurde, kann man es am Rechtsweg kaum mehr ändern lassen.