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Veröffentlicht am 05. November 2016

Legal Lohnnebenkosten sparen

Für die nachfolgenden 5 Punkte gilt: Die angeführte Ersparnis ist ein echter geldwerter Vorteil für Unternehmen. OHNE finanzielle Einbußen für die Mitarbeiter/innen.

1.) Kinderbetreuung

Wenn Jemand vom Nettolohn 50 € für den Kindergarten zahlt, kosten diese 50 € dem Arbeitgeber incl. Lohnnebenkosten 90 € oder mehr (je nach Bruttolohnhöhe). Zahlt der Arbeitgeber hingegen die Kinderbetreuung, kostet dies dem Unternehmen 50 €. Für Arbeitnehmer/innen bleibt es kostenneutral.

40 € Lohnnebenkosten gespart. Weil freiwillige Sozialleistungen sozialversicherungsbefreit sind. Die Lohnsteuerpflicht bleibt bestehen – sofern Teilzeitkräfte lohnsteuerpflichtig sind.

Wichtig: Unternehmen müssen diese Sonderleistung allen Mitarbeiter/innen bieten oder zumindest einem Teil der Mitarbeiter/innen z.B. allen Teilzeitkräften.!!Unbedingt: diese Regelung im Dienstvertrag schriftlich festlegen und im Vorfeld mit der GKK abklären.

Jährliche Reallohn-Ersparnis: mind. 500 €.

2.) Privatvorsorge

Unternehmen können für alle Mitarbeiter/innen 25 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Lebensversicherung oder ähnliche Sparformen einzahlen. Manche Unternehmen nutzen dies als Anreizsystem z.B. ab dem 2. Jahr.

Jährliche Ersparnis für Unternehmen: mind. 700 €.

3.) Fahrtkosten

Jedes Unternehmen kann dem Personal die Kosten ersetzen, die das öffentliche Verkehrsmittel vom Wohnort zum Arbeitsplatz ausmacht. Gegen Beleg.

Dieser Zuschuss ist sozialversicherungsbefreit – d.h. für das Unternehmen gänzlich nebenkostenfrei. Für Mitarbeiter/innen fällt Lohnsteuer an – aber auch sie ersparen sich die Sozialversicherungsabgaben. Bei angenommenen 80 € für eine Monatskarte beträgt das Einsparungspotential für den Arbeitgeber mind. 1700 €.

Es spricht nichts dagegen, dass die betroffenen Mitarbeiter/innen bei dieser Regelung weiterhin die lohnsteuerlichen Vorteile aus der Pendlerpauschale nutzen.

4.) Anschaffungen

Jede/r Mitarbeiter/in hat pro Jahr eine Investition im Wert von ca. 186 €. Bis zu diesem Betrag sind Personal-Geschenke pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.

Tip für Unternehmen: Fragen Sie Ihre Mitarbeiter/innen, was sie ohnehin anschaffen wollten und kaufen Sie ihnen den passenden Gutschein. Und wenn´s ein Zuschuss zu einem Satz Autoreifen ist….

Ersparnis bei den Lohnnebenkosten mind. 400 €.

Wichtig: Wir empfehlen, alle Gutscheine im Zuge der Firmenweihnachtsfeier zu übergeben. Weniger klare Regelungen könnten bei einer nachträglichen Prüfung von Krankenkasse oder Finanzamt (GPLA-Prüfung) beeinsprucht werden.

5.) Essen

Nicht jedes Unternehmen hat eine Kantine. Aber jede Firma kann werktäglich allen Mitarbeiter/innen einen Essenszuschuss von 4,40 € steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen.

Am besten in Form von einem Gutschein. Es gibt spezialisierte Dienstleister (z.B. Edenred)mit Gutscheinsystemen. Die Gutscheine werden in vielen Restaurants akzeptiert.

Pro Jahr sind das Restaurantbesuche im Wert von ca. 1.000 €. Ersparnis für das Unternehmen: 1.800 €

Tip für Unternehmen: Mit Gastronomen vor Ort eine eigene Gutscheinregelung (und Preisvorteile für´s Personal) aushandeln. Darin liegen evtl. weitere Gegengeschäfte. Und es stärkt die regionale Arbeitgebermarke.

Grundsätzliches

Alle angeführten Beispiele wurden auf folgender Basis berechnet:

  • Angestellte/r, Vollzeit
  • Monatslohn brutto 1.600 €
  • Um wieviel erhöhen sich die jährlichen realen Lohnkosten, wenn z.b. 25 € netto mehr pro Monat bezahlt werden?
  • Um wieviel erhöhen sich die jährlichen realen Lohnkosten, wenn z.B. diese 25 € über eine der oben erwähnten Regelungen bezahlt werden?
  • Welche jährliche Einsparung ergibt sich aus dieser Differenz?

Die Summe aller 5 Punkte beträgt 5.100 €. Bei höheren Bruttolöhnen steigt diese Ersparnis noch – aufgrund der höheren Differenz zwischen Brutto- und Nettolohn der Mitarbeiter/innen.

!!Wichtig: der Bruttolohn muss auch ohne die Regelungen aus Punkt 1-5 mindestens dem gesetzlichen Kollektivlohn entsprechen. Andernfalls besteht der schwere Tatbestand des Lohn- und Sozialdumpings.

!!Unbedingt: Wir empfehlen bei der Umsetzung jedes dieser 5 Punkte eine genaue Prüfung und Beratung durch eine Steuerberatungskanzlei. Sonst besteht das Risiko, dass ein Unternehmen die Ersparnis bei einer GPLA-Prüfung wieder zurückzahlen muss.