Pendlerpauschale, Absetzbeträge und Co
- Pendler:innen stehen sowohl "Pendlerpauschale" als auch "Pendlereuro" zu
- Ob die Pendlerpauschale "klein" oder "groß" ist, hängt von der Zumutbarkeit des Arbeitsweges für öffentliche Verkehrsmittel zusammen
- "Alleinverdiener(erzieher)-Absetzbetrag" kann einmal pro Partnerschaft beantragt werden und erfordert dass eines der beiden Einkommen unter 7.284 € / Jahr (Grenze 2025) bleibt
- Der Alleinverdiener(erzieher)-Absetzbetrag reduziert die Lohnsteuer und wird gestaffelt pro Kind berechnet
- Wenn für Kinder Familienbeihilfe bezogen wird, steht auch der "Familienbonus PLUS" zu
- Dieser reduziert ebenfalls die Steuerlast mit einem Betrag pro Kind, der für Kinder über 18 Jahren niedriger und unter 18 niedriger ist. (2025: 700 € / 2.000 €)
- Unter dem untenstehenden Blog-Artikel haben wir übersichtlich zusammengefasst, wie wir die exakten Beträge in diesem Brutto-Netto-Rechner ermitteln