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Brutto-Netto-Vergleichsrechner Deutschland-Österreich

3.000 € brutto z.B. sind in Österreich 2.566,95 € netto (incl. Sonderzahlungen)

Dies können Sie hier für jeden beliebigen Wert berechnen

Ausfüllhilfe für den Brutto-Netto-Vergleichsrechner Deutschland-Österreich

Bezeichnung Beschreibung
Allgemeines Wieviel Brutto pro Monat müssen Sie in Deutschland verdienen, um auf das gleiche Netto wie in Österreich zu kommen? Dies wird hier berechnet und verglichen.

Pflichtfelder sind nur die Gehaltseingabe und das Bundesland sowie Alter. Die Bundesländer-Unterschiede sind in den Ergebnissen sehr gering.

Ab einem Alter von 60
Jahren kommen Begünstigungen bei Sozialversicherung und Lohnsteuer zum Tragen. Dies kann einiges ausmachen.
Eingabe Gehalt / Berechnungsart Das Programm rechnet immer automatisch auf 14 Gehälter hoch. Geben Sie darum bitte immer das monatliche österreichische Bruttogehalt ein - ohne aliquote Sonderzahlungen.
Verheiratet - nicht verheiratet Das hat in Deutschland Einfluß auf die Berechnung der Lohnsteuer.

Es gibt eigene Steuerklassen - für ledige Personen und für verheiratete, weiters hat auch Einfluß, ob das Gehalt im Vergleich zum:zur Partner:in höher, niedriger oder gleich ist.

Darum wird dies hier abgefragt, obwohl es in Österreich keinerlei Relevanz hat.
Alleinverdiener-Absetzbetrag Dieser Betrag vermindert den zu zahlenden Lohnsteuer-Betrag. Er steht Ihnen dann zu, wenn Sie Alleinerzieher:in sind oder in einer Partnerschaft leben und als Einzige:r ein steuerpflichtiges Einkommen erhalten.

Es gibt einen fixen Abzugsbetrag pro Kind - Vorraussetzung ist, dass die Versorgungspflicht des Kindes mindestens 6 Monate / Jahr oder länger bestanden hat. Und: der Alleinverdiener-Absetzbetrag kann nur einmal - für einen Elternteil beansprucht werden.
Familienbonus Plus Diese Unterstützung verringert ebenfalls die zu zahlende Lohnsteuer. Wenn Sie für ein Kind oder mehrere Kinder Familienbeihilfe beziehen, steht Ihnen dieser Absetzbetrag zu.

Er kann ebenfalls nur einmal pro Elternteil angewendet werden - anders als beim Alleinverdiener-Absetzbetrag können Kinder hier auch über 18 Jahre als sein. Solange Sie nur Familienbeihilfe beziehen. Für Kinder unter 18 Jahren ist der Bonus höher.


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