Arbeitgeber:innen Details zum Brutto-Netto-Rechner für Österreich 2026
erstellt am: 13.12.25
Wenn Arbeitgeber:innen doppelt sehen
Dann sind sie nicht betrunken, sondern beschäftigen sich wahrscheinlich mit den Lohnnebenkosten.
Bitte weiterlesen, wem die Faustregel "netto mal 2" zu ungenau ist
<p>Eine Berechnung, in der die <strong>Rechengröße "netto"</strong> vorkommt, ist ohnehin nie so gescheit. Menschen pendeln in die Arbeit (oder nicht), haben Kinder, sind Alleinerzieher:innen - netto ist <strong>einfach keine exakte Größe</strong>. Bleiben wir beim Brutto.</p><p> </p><p><strong>Brutto ist Brutto - zumindest für Sie als Arbeitgeber:in<br />*******************</strong></p><p><strong>Brutto kostet Unternehmen</strong> - genau: <strong>brutto</strong>. Die Überweisung <strong>teilt sich auf </strong>verschiedene Stellen auf (Dienstnehmer:in, Krankenkasse, Finanzamt, Gemeinde,Mitarbeitervorsorgekasse).</p><p>Was kommt noch alles zum Brutto dazu?</p><p> </p><p><strong>1.) Sozialversicherungsabgaben - Dienstgeberanteil</strong><br /><strong>*******************</strong></p><p>Neben dem Dienstnehmer-Anteil, den Sie ja auch einbehalten, überweisen Sie <strong>monatlich </strong>bei der laufenden Abrechnung <strong>20,98 %</strong> an die <strong>Krankenkasse</strong>.</p><p>Bei den beiden<strong> Sonderzahlungen </strong>/ Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld ist ein ein bißchen weniger - <strong>20,48 %</strong></p><p>Die Sozialversicherungsabgaben müssen Unternehmer:innen nicht unlimitiert berechnen - die <strong>Grenze liegt bei 6.930 € pro Monat.</strong> Was darüber liegt, erhöht die Lohnnebenkosten nicht mehr weiter. Zumindest nicht aus diesem Posten.</p><p><strong>Seit 2026</strong> ist in <strong>Wien</strong> die Sozialversicherung <strong>ein halbes Prozent höher</strong> - nur bei den laufenden Kosten, nicht bei den Sonderzahlungen. Das teilt sich je zur Hälfte auf Dienstgeber:in und Dienstnehmer:in auf.</p><p> </p><p><strong>1.a) Ältere Dienstnehmer:innen</strong><br /><strong>*******************</strong></p><p><strong>Arbeitgeber:innen</strong> von <strong>Dienstnehmer:innen über 60 </strong>Jahren zahlen <strong>1,1 % Sozialversicherungsabgaben</strong> weniger.</p><p>Nächste Schwelle: <strong>63 Jahre</strong>. Jetzt kommen <strong>nochmals 5,8 % weg. Jeweils zur Hälfte </strong>aufgeteilt auf die Abgaben von <strong>Dienstnehmer:innen und Dienstgeber:innen. </strong>Und weiters <strong>0,1 % Abzug</strong> für die <strong>Dienstgeber:innen.</strong></p><p>So gehen die Kosten für Arbeitgeber:innen <strong>von 20,98 % bis auf 16,83 %</strong> runter. Das ist ein beträchtlicher Hebel.</p><p> </p><p><strong>2.) DB - Dienstgeberbeitrag</strong><br /><strong>*******************</strong></p><p>Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) beträgt <strong>3,7 % des Bruttolohns.</strong></p><p>Im Vergleich zu den Sozialversicherungsausgaben gibt es hier <strong>keinen Grenzwert. </strong>Sollte Ihr Mitarbeiter:in 10.000 € brutto / Monat verdienen -> fallen 370 € u.s.w.</p><p>Für Dienstnehmer:innen ab <strong>60 Jahren</strong> fällt der Dienstgeberbeitrag jedoch <strong>nicht mehr</strong> an.</p><p>Weiters - falls Ihre <strong>Lohnsumme 1.460 € </strong>nicht überschreitet, dürfen Sie <strong>von der Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag 1.095 € abziehen</strong>. Unter 1.095 € fällt nichts an. Diese Werte sind noch von 2025 - Daten für 2026 war zum Zeitpunkt der Erstellung des Artikel noch nicht verfügbar.</p><p> </p><p><strong>3.) DZ - Zuschlag zum Dienstgeberbetrag</strong><br /><strong>*******************</strong><br /><br />Es gelten die <strong>selben Rahmenbedingungen wie beim Dienstgeberbeitrag </strong>(Dienstnehmer:innen über 60, Lohnsumme unter 1.460 €, keine Obergrenze).<br /><br />Die Höhe ist je <strong>nach Bundesland verschieden</strong> und beträgt <strong>zwischen 0,31 % und 0,4 %.</strong></p><p> </p><p><strong>4.) Kommunalsteuer<br />*******************</strong></p><p><strong>3 % der Bruttolohnsumme.</strong> Wenn ein Unternehmen <strong>Arbeitsstätten in verschiedenen Gemeinden</strong> hat, teilt sich das auch so auf.</p><p>Es gibt wie beim Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag die <strong>Geringlohngrenze von 1.460 € und die Freigrenze von 1.095 €</strong>, jedoch <strong>keine Ausnahmen</strong> für ältere <strong>Dienstnehmer:innen.</strong><br /><br />Und ebenfalls <strong>keine Obergrenze.</strong></p><p> </p><p><strong>5.) Mitarbeitervorsorgebetrag<br />*******************</strong></p><p>Auch bekannt unter dem Begriff <strong>"Abfertigung NEU"</strong> - Sie können als Arbeitgeber:in unter <strong>verschiedenen Vorsorgekassen</strong> wählen, die die eingezahlten Beiträge veranlagen und verwalten.</p><p><strong>1,53 % des Bruttolohnes</strong> fallen an, keine Untergrenzen - keine Obergrenzen - keine begünstigten Dienstnehmer:innen. Einziger "Rabatt": Dieser Betrag fällt erst ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses an.</p><p> </p><p><strong>6.) U-Bahn Abgabe (nur in Wien)</strong><br /><strong>*******************</strong></p><p><strong>2 €</strong> pro <strong>Arbeitswoche</strong>.</p><p><strong>Wien</strong> ist anders - und durch diese Abgabe und (seit 2026) ein halbes Prozent mehr Sozialversicherungsabgaben der <strong>teuerste Standort, um Mitarbeiter:innen zu beschäftigen</strong>.</p><p>Allerdings - die <strong>U-Bahn</strong> in Wien ist ein <strong>großartiges öffentliches Verkehrsmittel</strong> und das <strong>halbe Prozent mehr Sozialversicherungsabgaben wird im Wohnbau verwendet</strong> - und Wien gilt nicht zu Unrecht als <strong>internationale Vorbild-Stadt</strong>, was <strong>günstiges Wohnen in Metropolen</strong> betrifft. Das auch, weil eben mehrere Hundertausend Wiener:innen (es geht inzwischen nahe an die Million) in Wohnungen wohnen, die der Gemeinde Wien gehören.</p>