Arbeitgeber:innen Details zum Brutto-Netto-Rechner für Österreich 2026

erstellt am: 13.12.25

Wenn Arbeitgeber:innen doppelt sehen

Dann sind sie nicht betrunken, sondern beschäftigen sich wahrscheinlich mit den Lohnnebenkosten.

Bild von einem Gewichtheber, man sieht das Gewicht sowie Arme und Beine - es steht als Synonym für die Last, die Arbeitgeber für Lohnnebenkosten tragen

Bitte weiterlesen, wem die Faustregel "netto mal 2" zu ungenau ist

Eine Berechnung, in der die Rechengröße "netto" vorkommt, ist ohnehin nie so gescheit. Menschen pendeln in die Arbeit (oder nicht), haben Kinder, sind Alleinerzieher:innen - netto ist einfach keine exakte Größe. Bleiben wir beim Brutto.

 

Brutto ist Brutto - zumindest für Sie als Arbeitgeber:in
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Brutto kostet Unternehmen - genau: brutto. Die Überweisung teilt sich auf verschiedene Stellen auf (Dienstnehmer:in, Krankenkasse, Finanzamt, Gemeinde,Mitarbeitervorsorgekasse).

Was kommt noch alles zum Brutto dazu?

 

1.) Sozialversicherungsabgaben - Dienstgeberanteil
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Neben dem Dienstnehmer-Anteil, den Sie ja auch einbehalten, überweisen Sie monatlich bei der laufenden Abrechnung 20,98 % an die Krankenkasse.

Bei den beiden Sonderzahlungen / Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld ist ein ein bißchen weniger - 20,48 %

Die Sozialversicherungsabgaben müssen Unternehmer:innen nicht unlimitiert berechnen - die Grenze liegt bei 6.930 € pro Monat. Was darüber liegt, erhöht die Lohnnebenkosten nicht mehr weiter. Zumindest nicht aus diesem Posten.

Seit 2026 ist in Wien die Sozialversicherung ein halbes Prozent höher - nur bei den laufenden Kosten, nicht bei den Sonderzahlungen. Das teilt sich je zur Hälfte auf Dienstgeber:in und Dienstnehmer:in auf.

 

1.a) Ältere Dienstnehmer:innen
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Arbeitgeber:innen von Dienstnehmer:innen über 60 Jahren zahlen 1,1 % Sozialversicherungsabgaben weniger.

Nächste Schwelle: 63 Jahre. Jetzt kommen nochmals 5,8 % weg. Jeweils zur Hälfte aufgeteilt auf die Abgaben von Dienstnehmer:innen und Dienstgeber:innen. Und weiters  0,1 % Abzug für die Dienstgeber:innen.

So gehen die Kosten für Arbeitgeber:innen von 20,98 % bis auf 16,83 % runter. Das ist ein beträchtlicher Hebel.

 

2.) DB - Dienstgeberbeitrag
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Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) beträgt 3,7 % des Bruttolohns.

Im Vergleich zu den Sozialversicherungsausgaben gibt es hier keinen Grenzwert. Sollte Ihr:e Mitarbeiter:in 10.000 € brutto / Monat verdienen -> fallen 370 € u.s.w.

Für Dienstnehmer:innen ab 60 Jahren fällt der Dienstgeberbeitrag jedoch nicht mehr an.

Weiters - falls Ihre Lohnsumme 1.460 € nicht überschreitet, dürfen Sie von der Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag 1.095 € abziehen. Unter 1.095 € fällt nichts an. 

 

3.) DZ - Zuschlag zum Dienstgeberbetrag
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Es gelten die selben Rahmenbedingungen wie beim Dienstgeberbeitrag (Dienstnehmer:innen über 60, Lohnsumme unter 1.460 €, keine Obergrenze).

Die Höhe ist je nach Bundesland verschieden und beträgt zwischen 0,31 % und 0,4 %.

 

4.) Kommunalsteuer
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3 % der Bruttolohnsumme. Wenn ein Unternehmen Arbeitsstätten in verschiedenen Gemeinden hat, teilt sich das auch so auf.

Es gibt wie beim Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag die Geringlohngrenze von 1.460 € und die Freigrenze von 1.095 €, jedoch keine Ausnahmen für ältere Dienstnehmer:innen.

Und ebenfalls keine Obergrenze.

 

5.) Mitarbeitervorsorgebetrag
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Auch bekannt unter dem Begriff "Abfertigung NEU" - Sie können als Arbeitgeber:in unter verschiedenen Vorsorgekassen wählen, die die eingezahlten Beiträge veranlagen und verwalten.

1,53 % des Bruttolohnes fallen an, keine Untergrenzen - keine Obergrenzen - keine begünstigten Dienstnehmer:innen. Einziger "Rabatt":  Dieser Betrag fällt erst ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses an.

 

6.) U-Bahn Abgabe (nur in Wien)
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2 € pro Arbeitswoche.

Wien ist anders - und durch diese Abgabe und (seit 2026) ein halbes Prozent mehr Sozialversicherungsabgaben der teuerste Standort, um Mitarbeiter:innen zu beschäftigen.

Allerdings - die U-Bahn in Wien ist ein großartiges öffentliches Verkehrsmittel und das halbe Prozent mehr Sozialversicherungsabgaben wird im Wohnbau verwendet - und Wien gilt nicht zu Unrecht als internationale Vorbild-Stadt, was günstiges Wohnen in Metropolen betrifft. Das auch, weil eben mehrere Hundertausend Wiener:innen (es geht inzwischen nahe an die Million) in Wohnungen wohnen, die der Gemeinde Wien gehören.