Detailwissen zum Brutto-Netto-Rechner für Österreich 2025
erstellt am: 07.12.25
Brutto und Netto ist im Durchschnittsverdienst ca. so wie Untersberg und Schober
Man:frau hüpft schon ganz schön weit hinunter vom großen Stapel auf den kleineren. Wie das im Detail zustande kommt, erfahren Sie hier.
Zwischen Brutto (Start) und Netto (Ziel) stehen 2 Hürden
<p>Von Ihrem Gehalt will zuerst einmal die Sozialversicherung einen Teil. Den leisten übrigens nicht nur Sie, sondern sogar noch etwas mehr Ihr:e Arbeitgeber:in.</p><p>In einem zweiten Schritt berechnet sich vom verbliebenen Betrag die Lohnsteuer. Für das Finanzamt.</p><p><strong>1.) Fangen wir mit der Sozialversicherung an<br />********************</strong></p><p>Die Beiträge zu</p><ul><li>Arbeitslosenversicherung</li><li>Krankenversicherung</li><li>Pensionsversicherung</li><li>und Unfallversicherung</li></ul><p>reduzieren Ihr Brutto um <strong>18,07 %.</strong> Bei den beiden <strong>Sonderzahlungen</strong> (13. und 14. Gehalt bzw. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) werden vom Brutto <strong>17,07 %</strong> abgezogen.</p><p>Diese Abzüge zahlen Sie aber nicht nicht für das ganze Gehalt. Alles was von Ihrer monatlichen Entlohnung über der <strong>Sozialversicherungsgrenze von 6.450 €</strong> (Stand: 2025) liegt, bleibt unangetastet. Zur Info: Ihrem:r Arbeitgeber:in wird da weniger entgegengekommen - er:sie zahlt den <strong>Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung für das gesamte Bruttogehalt </strong>- egal wie hoch. Auch wenn sie beispielsweise 10.000 € brutto pro Monat verdienen.</p><p><strong>Anmerkung</strong>: In unserem Brutto-Netto-Rechner gehen wir <strong>nur auf die Arbeitnehmer:innen</strong>-Seite ein. Was Unternehmen an Lohnnebenkosten über das Brutto hinaus zu leisten haben, würde mindestens einen weiteren Blog-Artikel zum Thema füllen. Wir führen dazu einige <strong>hilfreiche weiterführende Links</strong> am Ende des Artikels an.</p><p><strong>2.) Jetzt trennt uns nur noch die Lohnsteuer vom Netto</strong><br /><strong>********************</strong></p><p>Und da gibt es zur Urlaubszeit und zu Weihnachten vom Finanzamt auch eine feine Geste: Ihre <strong>Sonderzahlungen werden steuerlich begünstigt</strong> behandelt. Man:frau spricht hier übrigens vom: <strong>Jahressechstel</strong>.</p><p>Nach einem kleinen anteiligen Steuer-Freibetrag ist hier der <strong>Eingangssteuersatz nicht 20%, sondern 6%.</strong> Ausserdem steigen die steuerlichen Stufen weniger schnell und hoch wie bei der laufenden Entlohnung. Das <strong>macht einiges aus</strong> - wenn Sie unserem Brutto-Netto-Rechner für Österreich auf der Ergebnisseite den <strong>Unterschied im Netto zwischen den laufenden Lohn-Monaten und den Sonderzahlungen</strong> betrachten, ist das <strong>nicht zu übersehen</strong>.</p><p>Beim weitaus größeren Brocken der Monatsgehälter von Jänner bis Dezember kann die Republik leider nicht so großzügig sein. Was <strong>nach der Sozialversicherung vom Brutto übrig</strong> ist, nennt man:frau die <strong>steuerliche Bemessungsgrundlage</strong>. Und von der wird jetzt die <strong>Lohnsteuer abgezogen. </strong></p><p>Obwohl: Es startet gleich mit einem <strong>Steuerfreibetrag</strong> von immerhin <strong>13.308 €</strong> (jährlich - wie die gesamte Lohnsteuerberechnung), für den noch gar <strong>keine Lohnsteuer </strong>fällig ist.</p><p>Dann geht es weiter mit (den sogenannten <strong>Steuertarif-Stufen</strong>):</p><ul><li>20% bis 21.617 €</li><li>30% bis 35.836 €</li><li>40% bis 69.166 €</li><li>48% bis 103.072 €</li><li>50% für alles darüber</li></ul><p>Die Schwellenwerte und Prozentsätze werden im Fachjargon übrigens als <strong>Grenzsteuersätze</strong> bezeichnet - verwenden Sie dies als Suchbegriff, wenn Sie einmal tiefer zum Thema online recherchieren wollen. Wir bieten <strong>am Ende des Artikels in den weiterführenden Links</strong> ebenfalls hilfreiche Tipps dazu.</p><p> </p><p><strong>3.) Abgaben-Verantwortung</strong><br /><strong>********************</strong></p><p>Da sind Sie in Österreich als Dienstnehmer:in fein raus - sowohl die Sozialversicherungsabgaben als auch die <strong>Lohnsteuer wir von Ihrem:r Dienstgeber:in abgezogen</strong>, einbehalten und fristgerecht an Krankenkassa und Finanzamt überwiesen. Sie haben damit keine Arbeit.</p><p>Und Sie werden dadurch nicht so oft und <strong>nicht so direkt damit konfrontiert,</strong> wie groß die <strong>Kluft zwischen Bruttolohn und Nettolohn</strong> ist. Zumindest nicht beim Blick ins Konto. Auf der <strong>Lohnabrechnung</strong>, die Sie monatlich von Ihrem:r Arbeitgeber:in erhalten, sehen Sie diese Eckdaten sehr wohl. Meist auch, was das <strong>Unternehmen</strong> in Ihrem Fall <strong>an Arbeitgeber-Beiträgen</strong> zu leisten hat - und das sind incl. der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) immerhin <strong>mehr als 50 % Ihres monatlichen Bruttogehalts.</strong></p><p> </p><p><strong>4.) Last not least - legal Lohnsteuern sparen<br />********************</strong></p><p><strong>Sparen</strong> für die Dienstnehmer:innen geht <strong>bei der Sozialversicherung kaum</strong> - da müssen Sie "einfach" <strong>monatlich weit über 6.000 € brutto</strong> verdienen und damit hat es sich hier an Einsparungsmöglichkeiten. </p><p>Bei der <strong>Lohnsteuer</strong> hingegen hat das Finanzamt für Angestellte und Arbeiter:innen einiges an gar <strong>nicht so kleinen Hebeln</strong> bereitgestellt, um Ihr <strong>Nettogehalt wieder näher an den ursprünglichen Bruttowert</strong> zu bringen.</p><p>Es gibt dabei <strong>zwei Arten</strong> von Werten - <strong>Absetzbeträge</strong>, die den <strong>Steuerbetrag direkt reduzieren</strong> (der stärkere Hebel). Und <strong>Ausgaben, die Sie geltend mache</strong>n dürfen - diese <strong>vermindern die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer</strong> (der kleinere Hebel).</p><p>Ein <strong>Auszug der lohnsteuerlichen Absetzbeträge</strong> - in den <strong>weiterführenden Links am Ende des Artikels</strong> finden Sie dazu Detailinfos und Tipps:</p><ul><li>Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag</li><li>Familienbonus Plus</li><li>Verkehrsabsetzbetrag bzw. Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag</li><li>Kindermehrbetrag</li></ul><p>Diese <strong>4 Gruppen von Ausgaben</strong> können Sie <strong> geltend machen</strong> - am Ende des Artikel auch dazu mehr Infolinks:</p><ul><li><strong>Werbungskosten</strong> = alles, was mit Ihrem beruflichen Vorankommen zu tun hat z.B. Aus- und Weiterbildung, Arbeitskleidung</li><li><strong>Sonderausgaben</strong> = bestimmt private Ausgaben z.B. steuerlich absetzbare Spenden und Kirchenbeiträge</li><li><strong>Außergewöhnliche Belastungen</strong> = Die Art der Belastung ist höher als jene der Mehrzahl der Steuerpflichtigen z.B. Krankheits- und Behandlungskosten</li><li><strong>Pendlerpauschale</strong> und <strong>Pendlereuro</strong> = eigentlich eine eigene Kategorie weil<strong> im Unterschied zu den Anderen keine Belege</strong> erbracht werden müssen. Wir führen es hier wegen der <strong>gleichen Berechnungs-Systematik</strong> an (= reduziert nicht direkt die Lohnsteuer, sondern deren Bemessungsgrundlage)</li></ul>