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Detailwissen zum Brutto-Netto-Rechner für Österreich 2025

erstellt am: 07.12.25

Brutto und Netto ist im Durchschnittsverdienst ca. so wie Untersberg und Schober

Man:frau hüpft schon ganz schön weit hinunter vom großen Stapel auf den kleineren. Wie das im Detail zustande kommt, erfahren Sie hier.


Zu sehen sind zwei unterschiedlich hohe Stapel von Euro-Münzen zur Visualisierung des Unterschiedes von Brutto- und Nettogehalt

Zwischen Brutto (Start) und Netto (Ziel) stehen 2 Hürden

<p>Von Ihrem Gehalt will zuerst einmal die Sozialversicherung einen Teil. Den leisten &uuml;brigens nicht nur Sie, sondern sogar noch etwas mehr Ihr:e Arbeitgeber:in.</p><p>In einem zweiten Schritt berechnet sich vom verbliebenen Betrag die Lohnsteuer. F&uuml;r das Finanzamt.</p><p><strong>1.) Fangen wir mit der Sozialversicherung an<br />********************</strong></p><p>Die Beitr&auml;ge zu</p><ul><li>Arbeitslosenversicherung</li><li>Krankenversicherung</li><li>Pensionsversicherung</li><li>und Unfallversicherung</li></ul><p>reduzieren Ihr Brutto um <strong>18,07 %.</strong> Bei den beiden <strong>Sonderzahlungen</strong> (13. und 14. Gehalt bzw. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) werden vom Brutto <strong>17,07 %</strong> abgezogen.</p><p>Diese Abz&uuml;ge zahlen Sie aber nicht nicht f&uuml;r das ganze Gehalt. Alles was von Ihrer monatlichen Entlohnung &uuml;ber der <strong>Sozialversicherungsgrenze von 6.450 &euro;</strong> (Stand: 2025) liegt, bleibt unangetastet. Zur Info: Ihrem:r Arbeitgeber:in wird da weniger entgegengekommen - er:sie zahlt den <strong>Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung f&uuml;r das gesamte Bruttogehalt </strong>- egal wie hoch. Auch wenn sie beispielsweise 10.000 &euro; brutto pro Monat verdienen.</p><p><strong>Anmerkung</strong>: In unserem Brutto-Netto-Rechner gehen wir <strong>nur auf die Arbeitnehmer:innen</strong>-Seite ein. Was Unternehmen an Lohnnebenkosten &uuml;ber das Brutto hinaus zu leisten haben, w&uuml;rde mindestens einen weiteren Blog-Artikel zum Thema f&uuml;llen. Wir f&uuml;hren dazu einige <strong>hilfreiche weiterf&uuml;hrende Links</strong> am Ende des Artikels an.</p><p><strong>2.) Jetzt trennt uns nur noch die Lohnsteuer vom Netto</strong><br /><strong>********************</strong></p><p>Und da gibt es zur Urlaubszeit und zu Weihnachten vom Finanzamt auch eine feine Geste: Ihre <strong>Sonderzahlungen werden steuerlich beg&uuml;nstigt</strong> behandelt. Man:frau spricht hier &uuml;brigens vom: <strong>Jahressechstel</strong>.</p><p>Nach einem kleinen anteiligen Steuer-Freibetrag ist hier der <strong>Eingangssteuersatz nicht 20%, sondern 6%.</strong> Ausserdem steigen die steuerlichen Stufen weniger schnell und hoch wie bei der laufenden Entlohnung. Das <strong>macht einiges aus</strong> - wenn Sie unserem Brutto-Netto-Rechner f&uuml;r &Ouml;sterreich auf der Ergebnisseite den <strong>Unterschied im Netto zwischen den laufenden Lohn-Monaten und den Sonderzahlungen</strong> betrachten, ist das <strong>nicht zu &uuml;bersehen</strong>.</p><p>Beim weitaus gr&ouml;&szlig;eren Brocken der Monatsgeh&auml;lter von J&auml;nner bis Dezember kann die Republik leider nicht so gro&szlig;z&uuml;gig sein. Was <strong>nach der Sozialversicherung vom Brutto &uuml;brig</strong> ist, nennt man:frau die <strong>steuerliche Bemessungsgrundlage</strong>. Und von der wird jetzt die <strong>Lohnsteuer abgezogen.&nbsp;</strong></p><p>Obwohl: Es startet gleich mit einem <strong>Steuerfreibetrag</strong> von immerhin <strong>13.308 &euro;</strong>&nbsp;(j&auml;hrlich - wie die gesamte Lohnsteuerberechnung), f&uuml;r den noch gar <strong>keine Lohnsteuer </strong>f&auml;llig ist.</p><p>Dann geht es weiter mit (den sogenannten <strong>Steuertarif-Stufen</strong>):</p><ul><li>20% bis 21.617 &euro;</li><li>30% bis 35.836 &euro;</li><li>40% bis 69.166 &euro;</li><li>48% bis 103.072 &euro;</li><li>50% f&uuml;r alles dar&uuml;ber</li></ul><p>Die Schwellenwerte und Prozents&auml;tze werden im Fachjargon &uuml;brigens als <strong>Grenzsteuers&auml;tze</strong> bezeichnet - verwenden Sie dies als Suchbegriff, wenn Sie einmal tiefer zum Thema online recherchieren wollen. Wir bieten <strong>am Ende des Artikels in den weiterf&uuml;hrenden Links</strong> ebenfalls hilfreiche Tipps dazu.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>3.) Abgaben-Verantwortung</strong><br /><strong>********************</strong></p><p>Da sind Sie in &Ouml;sterreich als Dienstnehmer:in fein raus - sowohl die Sozialversicherungsabgaben als auch die <strong>Lohnsteuer wir von Ihrem:r Dienstgeber:in abgezogen</strong>, einbehalten und fristgerecht an Krankenkassa und Finanzamt &uuml;berwiesen. Sie haben damit keine Arbeit.</p><p>Und Sie werden dadurch nicht so oft und <strong>nicht so direkt damit konfrontiert,</strong> wie gro&szlig; die <strong>Kluft zwischen Bruttolohn und Nettolohn</strong> ist. Zumindest nicht beim Blick ins Konto. Auf der <strong>Lohnabrechnung</strong>, die Sie monatlich von Ihrem:r Arbeitgeber:in erhalten, sehen Sie diese Eckdaten sehr wohl. Meist auch, was das <strong>Unternehmen</strong> in Ihrem Fall <strong>an Arbeitgeber-Beitr&auml;gen</strong> zu leisten hat - und das sind incl. der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) immerhin <strong>mehr als 50 % Ihres monatlichen Bruttogehalts.</strong></p><p>&nbsp;</p><p><strong>4.) Last not least - legal Lohnsteuern sparen<br />********************</strong></p><p><strong>Sparen</strong> f&uuml;r die Dienstnehmer:innen geht <strong>bei der Sozialversicherung kaum</strong> - da m&uuml;ssen Sie &quot;einfach&quot; <strong>monatlich weit &uuml;ber 6.000 &euro; brutto</strong> verdienen und damit hat es sich hier an Einsparungsm&ouml;glichkeiten.&nbsp;</p><p>Bei der <strong>Lohnsteuer</strong> hingegen hat das Finanzamt f&uuml;r Angestellte und Arbeiter:innen einiges an gar <strong>nicht so kleinen Hebeln</strong> bereitgestellt, um Ihr <strong>Nettogehalt wieder n&auml;her an den urspr&uuml;nglichen Bruttowert</strong> zu bringen.</p><p>Es gibt dabei <strong>zwei Arten</strong> von Werten - <strong>Absetzbetr&auml;ge</strong>, die den <strong>Steuerbetrag direkt reduzieren</strong> (der st&auml;rkere Hebel). Und <strong>Ausgaben, die Sie geltend mache</strong>n d&uuml;rfen - diese <strong>vermindern die Bemessungsgrundlage f&uuml;r die Lohnsteuer</strong> (der kleinere Hebel).</p><p>Ein <strong>Auszug der lohnsteuerlichen Absetzbetr&auml;ge</strong> - in den <strong>weiterf&uuml;hrenden Links am Ende des Artikels</strong> finden Sie dazu Detailinfos und Tipps:</p><ul><li>Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag</li><li>Familienbonus Plus</li><li>Verkehrsabsetzbetrag bzw. Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag</li><li>Kindermehrbetrag</li></ul><p>Diese <strong>4 Gruppen von Ausgaben</strong> k&ouml;nnen Sie <strong>&nbsp;geltend machen</strong> - am Ende des Artikel auch dazu mehr Infolinks:</p><ul><li><strong>Werbungskosten</strong> = alles, was mit Ihrem beruflichen Vorankommen zu tun hat z.B. Aus- und Weiterbildung, Arbeitskleidung</li><li><strong>Sonderausgaben</strong> = bestimmt private Ausgaben z.B. steuerlich absetzbare Spenden und Kirchenbeitr&auml;ge</li><li><strong>Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen</strong> =&nbsp;Die Art der Belastung ist h&ouml;her als jene&nbsp; der Mehrzahl der Steuerpflichtigen z.B. Krankheits- und Behandlungskosten</li><li><strong>Pendlerpauschale</strong> und <strong>Pendlereuro</strong> = eigentlich eine eigene Kategorie weil<strong> im Unterschied zu den Anderen keine Belege</strong> erbracht werden m&uuml;ssen. Wir f&uuml;hren es hier wegen der <strong>gleichen Berechnungs-Systematik</strong> an (= reduziert nicht direkt die Lohnsteuer, sondern deren Bemessungsgrundlage)</li></ul>

Weiterführende Links | Empfehlungen

Sozialversicherung - Details zu allen Beitragswerten

Info zur Pendlerpauschale und Pendlereuro

Pendlerrechner - Kalkulationsprogramm

Infos zu Steuerabsetzbeträgen

Infos zu Ausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können


> Alle Jobs in unserer Jobbörse Salzburg - Jobs nach Branchen, Gemeinden, Unternehmen, Vollzeit, Teilzeit, Lehrstellen