Details für Arbeitnehmer:innen zum Brutto-Netto-Rechner für Österreich
erstellt am: 07.12.25
Brutto und Netto ist im Durchschnittsverdienst ca. so wie Untersberg und Schober
Man:frau hüpft schon ganz schön weit hinunter vom großen Stapel auf den kleineren. Wie das im Detail zustande kommt, erfahren Sie hier.
Zwischen Brutto (Start) und Netto (Ziel) stehen 2 Hürden
Von Ihrem Gehalt will zuerst einmal die Sozialversicherung einen Teil. Den leisten übrigens nicht nur Sie, sondern sogar noch etwas mehr Ihr:e Arbeitgeber:in.
In einem zweiten Schritt berechnet sich vom verbliebenen Betrag die Lohnsteuer. Für das Finanzamt.
1.) Fangen wir mit der Sozialversicherung an
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Die Beiträge zu
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pensionsversicherung
- und Unfallversicherung
reduzieren Ihr Brutto um 18,07 %. Bei den beiden Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt bzw. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) werden vom Brutto 17,07 % abgezogen.
Diese Abzüge zahlen Sie aber nicht nicht für das ganze Gehalt. Alles was von Ihrer monatlichen Entlohnung über der Sozialversicherungsgrenze von 6.930 € (Stand: 2025) liegt, bleibt unangetastet. Zur Info: Ihrem:r Arbeitgeber:in wird da weniger entgegengekommen - er:sie zahlt einige Teile der Lohnnebenkosten für das gesamte Bruttogehalt - egal wie hoch. Auch wenn sie beispielsweise 10.000 € brutto pro Monat verdienen.
Anmerkung: In unserem Brutto-Netto-Rechner gehen wir nur auf die Arbeitnehmer:innen-Seite ein. Was Unternehmen an Lohnnebenkosten über das Brutto hinaus zu leisten haben, würde mindestens einen weiteren Blog-Artikel zum Thema füllen. Wir führen dazu einige hilfreiche weiterführende Links am Ende des Artikels an.
2.) Jetzt trennt uns nur noch die Lohnsteuer vom Netto
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Und da gibt es zur Urlaubszeit und zu Weihnachten vom Finanzamt auch eine feine Geste: Ihre Sonderzahlungen werden steuerlich begünstigt behandelt. Man:frau spricht hier übrigens vom: Jahressechstel.
Nach einem kleinen anteiligen Steuer-Freibetrag ist hier der Eingangssteuersatz nicht 20%, sondern 6%. Ausserdem steigen die steuerlichen Stufen weniger schnell und hoch wie bei der laufenden Entlohnung. Das macht einiges aus - wenn Sie unserem Brutto-Netto-Rechner für Österreich auf der Ergebnisseite den Unterschied im Netto zwischen den laufenden Lohn-Monaten und den Sonderzahlungen betrachten, ist das nicht zu übersehen.
Beim weitaus größeren Brocken der Monatsgehälter von Jänner bis Dezember kann die Republik leider nicht so großzügig sein. Was nach der Sozialversicherung vom Brutto übrig ist, nennt man:frau die steuerliche Bemessungsgrundlage. Und von der wird jetzt die Lohnsteuer abgezogen.
Obwohl: Es startet gleich mit einem Steuerfreibetrag von immerhin 13.539 € (jährlich - wie die gesamte Lohnsteuerberechnung), für den noch gar keine Lohnsteuer fällig ist.
Dann geht es weiter mit (den sogenannten Steuertarif-Stufen):
- 20% bis 21.992 €
- 30% bis 36.458 €
- 40% bis 70.365 €
- 48% bis 104.859 €
- 50% bis 1.000.000
- 55% für alles darüber
Die Schwellenwerte und Prozentsätze werden im Fachjargon übrigens als Grenzsteuersätze bezeichnet - verwenden Sie dies als Suchbegriff, wenn Sie einmal tiefer zum Thema online recherchieren wollen. Wir bieten am Ende des Artikels in den weiterführenden Links ebenfalls hilfreiche Tipps dazu.
3.) Abgaben-Verantwortung
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Da sind Sie in Österreich als Dienstnehmer:in fein raus - sowohl die Sozialversicherungsabgaben als auch die Lohnsteuer wir von Ihrem:r Dienstgeber:in abgezogen, einbehalten und fristgerecht an Krankenkassa und Finanzamt überwiesen. Sie haben damit keine Arbeit.
Und Sie werden dadurch nicht so oft und nicht so direkt damit konfrontiert, wie groß die Kluft zwischen Bruttolohn und Nettolohn ist. Zumindest nicht beim Blick ins Konto. Auf der Lohnabrechnung, die Sie monatlich von Ihrem:r Arbeitgeber:in erhalten, sehen Sie diese Eckdaten sehr wohl. Meist auch, was das Unternehmen in Ihrem Fall an Arbeitgeber-Beiträgen zu leisten hat - und das sind incl. der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) immerhin mehr als 50 % Ihres monatlichen Bruttogehalts.
4.) Last not least - legal Lohnsteuern sparen
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Sparen für die Dienstnehmer:innen geht bei der Sozialversicherung kaum - da müssen Sie "einfach" monatlich weit über 6.000 € brutto verdienen und damit hat es sich hier an Einsparungsmöglichkeiten.
Bei der Lohnsteuer hingegen hat das Finanzamt für Angestellte und Arbeiter:innen einiges an gar nicht so kleinen Hebeln bereitgestellt, um Ihr Nettogehalt wieder näher an den ursprünglichen Bruttowert zu bringen.
Es gibt dabei zwei Arten von Werten - Absetzbeträge, die den Steuerbetrag direkt reduzieren (der stärkere Hebel). Und Ausgaben, die Sie geltend machen dürfen - diese vermindern die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer (der kleinere Hebel).
Ein Auszug der lohnsteuerlichen Absetzbeträge - in den weiterführenden Links am Ende des Artikels finden Sie dazu Detailinfos und Tipps:
- Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag
- Familienbonus Plus
- Verkehrsabsetzbetrag bzw. Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
- Kindermehrbetrag
Diese 4 Gruppen von Ausgaben können Sie geltend machen - am Ende des Artikel auch dazu mehr Infolinks:
- Werbungskosten = alles, was mit Ihrem beruflichen Vorankommen zu tun hat z.B. Aus- und Weiterbildung, Arbeitskleidung
- Sonderausgaben = bestimmt private Ausgaben z.B. steuerlich absetzbare Spenden und Kirchenbeiträge
- Außergewöhnliche Belastungen = Die Art der Belastung ist höher als jene der Mehrzahl der Steuerpflichtigen z.B. Krankheits- und Behandlungskosten
- Pendlerpauschale und Pendlereuro = eigentlich eine eigene Kategorie weil im Unterschied zu den Anderen keine Belege erbracht werden müssen. Wir führen es hier wegen der gleichen Berechnungs-Systematik an (= reduziert nicht direkt die Lohnsteuer, sondern deren Bemessungsgrundlage)